Aufnahmebedingungen in den Golf-Club Hochstatt e.V.

Golf-Akademie

Ohne jegliche Verpflichtung erhält der Interessent die Möglichkeit, im Rahmen unserer Golf-Akademie vom Schnupperkurs bis zum Platzerlaubniskurs diese Sportart zu testen. Die Ausrüstung wird gestellt. Einfache Sportkleidung zum Training genügt.
30 Minuten Einzelunterreicht kosten zurzeit 40 €.


Nach Erhalt der Platzerlaubnis (PE) können Sie gegen ein pauschales Greenfee in dem jeweiligen Kalenderjahr auf unserem Platz bis zum Ende der Saison spielen. Die Höhe des Greenfees hängt davon ab, ab welchem Monat Sie diese Möglichkeit in Anspruch nehmen wollen. Sie erhalten noch keinen DGV-Ausweis.

Die aktuellen Kurse und Preise entnehmen Sie bitte der Kursübersicht.

Für die Anmeldeformulare siehe Links am Ende der Seite.

Auch eine einjährige Zeitmitgliedschaft ist möglich

Sie erhalten einen DGV-Ausweis, die damit verbundene Versicherung und die Möglichkeit auch auf fremden Plätzen zu spielen (bei den meisten Nachbarschaftsclubs zahlen Sie unter der Woche nur 50% Greenfee).

Aufnahmegebühr 510 €

Jahresbeitrag 1.470 € (Lebenspartner im gemeinsamen Haushalt 1.360 €)

Bei Eintritt im darauffolgenden Jahr der Zeitmitgliedschaft als ordentliches Mitglied und ordentliches Mitgleid mit Jahresmitgliedschaft (Alternative I oder II) wird die Aufnahmegebühr angerechnet.

Um eine Platzerlaubnis zu erlangen, können Sie sich hier über Schnupperkurse informieren.

Ordentliche Mitgliedschaft

Alternative I – zeitlich unbefristet

Folgende Aufnahmebedingungen gelten derzeit:

Aufnahmegebühr 1.534 €
Jahresbeitrag 1.230 € (Lebenspartner im gemeinsamen Haushalt 1.120 € )
Investitionsumlage* 5.112 €

Bemerkung: Der zurzeit gültige Jahresbeitrag wird jeweils im März eines jeden Jahres (nach der Mitgliederversammlung) per Einzugsverfahren erhoben. Das Einverständnis dieser Verfahrensweise ist Bedingung für die Aufnahme in den Club.


Alternative II – Jahresmitgliedschaft

Folgende Aufnahmebedingungen gelten derzeit:

Jahresbeitrag 1.470 € (Lebenspartner im gemeinsamen Haushalt 1.360 €)

Investitionsumlage* + Aufnahmegebühr in 10 Jahresraten à 665 €

Bemerkung: Das Mitglied hat It. §4.2.d der Satzung mit einer Kündigungsfrist (30. September) zum Ende eines jeden Kalenderjahres das Recht, die Jahresmitgliedschaft zu kündigen bzw. nicht mehr zu verlängern, ohne dass noch fällige Raten beglichen werden müssen (einseitiges Kündigungsrecht).
Nach Ablauf der 10 Jahre und vollständiger Bezahlung der Jahresraten wechselt man It. §4.2.d der Satzung automatisch in die Ordentliche Mitgliedschaft (Alternative I). Der zurzeit gültige Jahresbeitrag und die Jahresrate werden jeweils im März eines jeden Jahres der Mitgleidschaft (nach der Mitgliederversammlung) per Einzugsverfahren erhoben. Das Einverständnis dieser Verfahrensweise ist Bedingung für die Aufnahme in den Club.

 

Alternative III - Fortgeführte Jahresmitgliedschaft (nur für NEUE Mitglieder)

Folgende Aufnahmebedingungen gelten derzeit:
 
Jahresbeitrag        1270 €
Investitionsumlage   480 €
 
Bemerkung: Der zurzeit gültige Jahresbeitrag und die vereinbarte jährlicheInvestitionsumlage werden jeweils im März eines jeden Jahres der Mitgliedschaft (nach der Mitgliederversammlung) per Einzugsverfahren erhoben. Das Einverständnis dieser Verfahrensweise ist Bedingung für die Aufnahme in den Club.
 
* Investitionsumlage
Sämtliche Investitionen wie:
  • Erwerb aller Grundstücke und Gebäude des Hochstatter Hofs vom Fürstlichen Hause zu Thurn & Taxis
  • Bau und Weiterentwicklung unserer 18 Loch Golfanlage und Ausbau der Driving-Rangeinkl. moderner Technik mit einer Indoor-Anlage
  • Anpflanzung von hunderten von Bäumen und deren Pflege
  • Anschaffung und fortwärender Unterhalt eines modernen Maschinenparks
  • Bau von Straßen und Wegen
  • Bau einer 1,4 km langen Abwasserleitung (mit einem Höhenunterschied von 100 m)
  • Bau eines eigenen Brunnens Wasserversorgung
  • Installation einer Fairwayberegnungsanlage
  • Ausbau der Caddieräume und Anlegen eines externen Batterieraumes
  • Ausbau einer Wohnung für den Trainer
  • Renovierung und Erhaltung des über 300 Jahre alten, denkmalgeschützten Clubhauses - neues Dach
  • Installation von Umkleideräumen, Duschen und WC´s
  • Ausbau des Clubstübles, des Kaminzimmers
  • Erweiterung der Pergola und der Terrasse
  • Nutzbarmachung des „Feststadl´s“ für Großveranstaltungen
  • Anschaffung einer modernen Küche für die Gastronomie
  • Einrichtung eines Service Centers mit modernsten Technik
  • und mehr ..........
wurden bis heute ausschließlich durch Investitionsumlagen und Spenden von unseren Mitgliedern möglich gemacht. Mehr als 6 Millionen waren dafür bisher nötig!


Jugendmitgliedschaft – Jahresmitgliedschaft

Hierbei werden ordentliche Mitglieder, die sich noch in Berufsausbildung befinden, bis zum zum Abschluss ihrer Berufsausbildung, längstens jedoch bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres, den Jugendmitgliedern gleichgestellt.

Alter

Aufnahmegebühr

Jahresbeitrag

0-10 Jahre  0 € 0 €
11-18 Jahre  0 € 120 €
19-26 Jahre 200 € 240 €
27-30 Jahre     500 € 480 €
 
Bemerkung: Für die Berechnung gilt das Geburtsjahr.
* eine bereits bezahlte Aufnahmegebühr wird angerechnet.
Bei Jugendlichen über 18 Jahren ist ein Ausbildungsnachweis zu erbringen (siehe §4 Abs. 2 c Satzung). Bei Übertritt eines Jugendlichen in eine ordentliche Mitgliedschaft wird die zuvor entrichtete Aufnahmegebühr ebenfalls angerechnet. Außerdem gelten für ihn dann die Aufnahmebedingungen hinsichtlich der Aufnahmegebühr und der Investitionsumlage, die bei seinem Eintritt Gültigkeit hatten. Die Jugendlichen erhalten während der Golfsaison wöchentlich kostenloses Gruppentraining von unserem Golflehrer. Die Kosten werden vom Club getragen.
 
Jugend/ Juniortreuebonus
Für jedes Jahr ununterbrochener Jugendmitgliedschaft bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres (30. Geburtstag), wird beim Übergang in eine Ordentliche Mitgliedschaft (Alternative I oder II) ein 30stel der dann fälligen Gesamtsumme (Aufnahmegebühr + Investitionsumlage) erlassen.
 

Zweitmitgliedschaft

Zweitmitgliedschaften können erworben werden. Über die Beendigung entscheidet laut Satzung $4.2f der Vorstand.
Grundvoraussetzung dafür ist die Zugehörigkeit zu einem vom DGV oder der EGA anerkannten, ähnlich strukturierten Golfclub (Anzahl der Löcher, Höhe des Jahresbeitrages für ordentliche Mitglieder), in dessen Nähe sich auch der Lebensmittelpunkt befindet.
Bitte kontaktieren Sie den Vorstand über das Service-Center für weitere Informationen.
Eine Fernmitgliedschaft wird nicht an erkannt.
 

Passive Mitgliedschaft

Mitglieder, die sich endgültig vom aktiven Sport zurück ziehen, Eltern von Jugendlichen, die selbst nicht Golf spielen oder Freunde des Clubs können eine passive Mitgliedschaft beantragen. Der Jahresbeitrag für eine Einzelperson beträgt 100 € für Ehepaare oder eine Familie 200 €.
 
 

Wechsel der Mitgliedsart

Über einen Wechsel in eine andere Mitgliedsart und die Bedingungen entscheidet It. §5.5 der Satzung der Vorstand.
 
 

Austritt aus dem Verein

Der Austritt aus dem Verein kann It. §5.2 der Satzung nur zum Ende des Geschäftsjahres und nur durch schriftliche Erklärung bis zum 30 September gegenüber dem Vorstand mit Einschreibebrief (Poststempel) erfolgen.
 

Aufnahmeformulare

Folgend finden Sie unsere Aufnahmeunterlagen

Falls Sie auch Ihr Handicap mit Ihrer Clubaufnahme im GC Hochstatt führen möchten (GC Hochstatt = neuer Heimatclub), so bitten wir Sie noch zusätzlich um eine Kopie Ihres alten Clubausweises.

Bitte senden Sie uns o.a. Formulare (1. und 2.) ausgefüllt, unterzeichnet und möglichst als Original per Post an:

Golf-Club Hochstatt Härtsfeld-Ries e.V.
Hofgut Hochstatt
73450 Neresheim

Sie erhalten danach eine Beitrittsbestätigung, eine Club-Plakette und einen Club-Ausweis.

Wir freuen uns auf Sie! 

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