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Wettspielbedingungen

Stand: 03.05.2012

1. Spielbedingungen und Änderungsvorbehalt
Gespielt wird nach den Offiziellen Golfregeln (einschl. Amateurstatus) des Deutschen Golf Verbandes. Das Wettspiel wird nach dem DGV-Vorgabensystem ausgerichtet.
Zur Anwendung kommen die Platzregeln des Golfclubs Hochstatt und die am Spieltag evtl. geltenden Sonderregelungen, die im Aushang oder der Ausschreibung bekannt gegeben werden.
Die Verbandsordnung kann im Service Center eingesehen werden.
Die Spielleitung hat in begründeten Fällen bis zum ersten Start das Recht, die Ausschreibung zu ändern (Ausnahme Vorgabenwirksamkeit). Nach dem 1. Start sind Änderungen der Ausschreibung nur bei Vorliegen sehr außergewöhnlicher Umstände zulässig.
Eine erfolgte Änderung wird den Teilnehmern beim Start mitgeteilt.
 

2. Teilnahmebedingungen
werden in der Turnierausschreibung gemäß Anhang I Teil C der Golfregelen im Aushang bekannt gegeben. Terminänderungen sind möglich.
 Bei allen Turnieren sind Gäste, die Mitglied in einem dem DGV angeschlossenen Club sind, willkommen. Sie starten gegen Bezahlung von Startgeld und Greenfee.

3. Meldungen
 können, wenn nicht ausdrücklich anders angegeben, bis 2 Tage vor dem Turnier bis 15.00 Uhr (Internet bis 12.00 Uhr) in den ausgehängten Nennlisten im Clubhaus erfolgen. Wird ein Spieler, der verspätet gemeldet hat (bis zum endgültigen Meldeschluss um 18 Uhr), von der Spielleitung zum Turnier zugelassen, so nimmt er ohne Einschränkungen daran teil.
Wird eine Höchstzahl der Teilnehmer festgelegt, so ist diese der Ausschreibung zu entnehmen.
Bei weniger als 21 gemeldeten Teilnehmern entfällt das Wettspiel.

4. Meldegebühren
 sind vor dem Start zu entrichten und werden jeweils mit der Ausschreibung bekannt gegeben. Absagen und Streichungen für gemeldete Turniere werden bis zum Nennungsschluss angenommen. Bei späteren Abmeldungen oder bei Nichterscheinen muss das Startgeld spätestens vor der Teilnahme am nächsten Wettspiel entrichtet werden, ansonsten besteht keine Starterlaubnis.

5. Spielleitung und Startzeiten
 werden in der Ausschreibung zur Kenntnis gebracht.
Starter handeln im Rahmen ihrer Zuständigkeit im Auftrag der Spielleitung. Mitglieder der Spielleitung können außerhalb ihrer eigenen Spielrunde des Wettspiels Regelentscheidungen treffen.
Beobachter sind Spielorgan der Spielleitung.

6. Startliste
Die Reihenfolge der Startliste wird von der Spielleitung laut Ausschreibung festgelegt.
VERÖFFENTLICHUNG
Es wird darauf hingewiesen, dass Vor- und Nachname, Heimatclub sowie Startzeiten der einzelnen Teilnehmer an den Wettspieltagen zur Erstellung der Startlisten verwendet und im Internet anschließend unter www.golfclub-hochstatt.de für jdermann sichtbar veröffentlicht werden. Mit der Turnieranmeldung erklärt sich der Teilnehmer hiermit einverstanden.

7. Zählkarten
 sind eine halbe Stunde vor Beginn des Wettspiels im Service Center abholbereit.

8. Zähler
 Ist auf der Zählkarte vermerkt. Ist dies nicht der Fall und wird vom Starter nichts anderes vorgeschrieben, so ist wie folgt zu verfahren:
1 zählt 2, 2 zählt 3, 3 zählt 4, 4 zählt 1
bzw. 1 zählt 2, 2 zählt 3, 3 zählt 1

9. Wettspielbeginn
Der Spieler ist für die Einhaltung seiner Startzeit selbst verantwortlich. Die Startzeit ist die auf der Startliste angegebene Zeit oder die Zeit des Aufrufs für die Partie/ Spielgruppe durch den Starter, je nachdem, was später liegt.
Nimmt ein Spieler vor der angegebenen Startzeit das Spiel auf, so wird er disqualifiziert (Regel 6-3.a).

10. Spielunterbrechung
Die Spielleitung kann das Spiel nach Regel 6-8 aussetzen.
Signal für Aussetzung des Spiels wegen Gefahr:     Ein langer Signalton
Der Spieler muss das Spiel umgehend unterbrechen (Anmerkung zu Regel 6-8.b).
Signal für sonstige Aussetzung nach Regel 6-8.b.: Drei aufeinanderfolgende Signaltöne
Signal für Wiederaufnahme des Spiels:                 Zwei Signaltöne
Die Möglichkeit des Spielers, nach Regel 6-8.a.(II), (III) und (IV) das Wettspiel zu unterbrechen, ist dadurch nicht eingeschränkt.

11. Zählkarten
Nach dem Wettspiel sind die Zählkarten ohne Verzögerung, d. h. unverzüglich, unterschrieben im Service Center oder im dafür vorgesehenen Kasten im Eingangsbereich des Clubhauses (nur wenn das Service Center geschlossen ist) abzugeben. Jeder Spieler ist für seine Zählkarte selbst verantwortlich, insbesondere für die Vorgabenangabe (z.B. nach einem Turnier auswärts). Sämtliche Zählkarten müssen abgeliefert werden, unabhängig davon, ob sie vollständig ausgefüllt sind (DGV-VgS Anh. E2). Von jedem Spieler, der eine vorgabenwirksame Runde antritt, wird die ehrliche Absicht erwartet, die Runde zu Ende zu spielen (DGV-VgS Anh. E2).

12. Preisverteilung und Stechen
 Nach einer angemessenen Frist des Auswertens findet im Anschluss an das Wettspiel die Preisverteilung statt. Ist in der Ausschreibung nichts anderes vermerkt, können gemäß Vorstandsbeschluss des Golfclubs Hochstatt Bewerber in einem Wettspiel nur einen Preis gewinnen. Ist nichts anderes ausgeschrieben, gilt Brutto vor Netto (d. h. 2. Brutto vor 2. Netto etc.).
Bei gleichen Ergebnissen (Brutto und Netto) wird wie folgt entschieden:

Gleichheit nach Stechform
54 Loch (3-Runden-Turnier) die letzten 36 Löcher
36 Loch (2-Runden-Turnier) die letzten 18 Löcher
18 Loch es zählen 9 Löcher mit dem Schwierigkeitsgrad 1, 18, 3, 16, 5, 14, 7, 12, 9 gemäß Vorgabenverteilung

bei weiterer Gleichheit

es zählen 6 Löcher mit dem Schwierigkeitsgrad 1, 18, 3, 16, 5, 14 gemäß Vorgabenverteilung

bei weiterer Gleichheit

es zählen 3 Löcher mit dem Schwierigkeitsgrad 1, 18, 3 gemäß Vorgabenverteilung

bei weiterer Gleichheit

es zählt das schwerste Loch gemäß Vorgabenverteilung

bei weiterer Gleichheit

es entscheidet das Los


Nur bei gleichen Ergebnissen für den 1. Bruttopreis erfolgt ein Stechen (sudden death) an den Löchern 1 und 9 oder an den von der Spielleitung bestimmten Löchern bis zum ersten Loch mit besserem Ergebnis.
Das Stechen findet nach dem Wettspiel bzw. auf Anordnung der Spielleitung statt.

13. Die Anzahl der Wettspielpreise und die Klasseneinteilung
ergibt sich nach der jeweiligen Ausschreibung bzw. richtet sich nach der jeweiligen Teilnehmerzahl. Grundsätzlich können Bewerber aus den verschiedenen Bewerbergruppen (Vorgabenklassen) in einer Spielergruppe starten. Wenn nicht anders ausgeschrieben, werden die Bewerber in gleich großen verschiedenen Vorgabenklassen (A, B, C etc.) gewertet. Die Zusammensetzung der Spielergruppen erfolgt laut Ausschreibung. Im Zweifelsfall obliegt die letzte Entscheidung jedoch immer der Spielleitung.

14. Platzsperren
 An Wettspieltagen ist der für das Wettspiel benutzte Abschlag für den allgemeinen Spielbetrieb zu den bekannten Abspielzeiten und jeweils eine halbe Stunde davor und danach gesperrt. Bitte beachten Sie auch Hinweise im Aushang.

15. Unangemessene Verzögerung
beim Zählspiel nach Regel 6-7 liegt vor:

  1. wenn beim Abschlag der zeitliche Abstand zur nächsten Spielergruppe mehr als doppelt so groß ist wie der Startabstand.
  2. wenn einer Aufforderung zum Durchspielen nicht nachgekommen wird. Es besteht Durchspielpflicht.
  3. wenn beim Suchen von Bällen einer nachfolgenden spielbereiten Spielergruppe nicht sofort ein Zeichen zum Durchspielen gegeben wird.

Sollte eine Spielergruppe während des Turniers seine Position nicht halten können (mehr als ein Fairway frei), so muss der nachfolgenden Gruppe unaufgefordert ein Zeichen zum Durchspielen gegeben werden.

Zur Ermittlung des Spielers, der für diese unangemessene Verzögerung mit Strafschlägen lt. Regel 6-7 zu versehen ist, kann durch die Spielleitung nach Ermahnung der Spielergruppe eine Zeitmessung erfolgen.
Bei Spielmöglichkeit sind für den ersten Spieler 50 Sekunden, bei allen darauffolgenden Spielern 40 Sekunden als maximale Vorbereitungszeit auf den Schlag möglich.
Strafe bei Verstoß: Bei Überschreitung sind beim ersten Verstoß ein Strafschlag beim zweiten Verstoß zwei Strafschläge dem Gesamtergebnis hinzuzurechnen.
Wiederholter Verstoß: Disqualifikation.
 

16. Üben / Nachputten
Das Üben (auch Nachputten) auf oder nahe dem Grün des zuletzt gespielten Loches ist beim Zählspiel nicht gestattet. (Regel 7.2 Anmerkung 2) Strafe bei Verstoß: zwei Strafschläge.

17. Caddie
 Der Einsatz von Pros als Caddies ist nicht gestattet. In Jugendwettspielen sind für Jugendliche Caddies und elektrische Golfwagen nicht gestattet.

18. Elektronische Kommunikationsmittel
Das Mitführen von sende- und/oder empfangsbereiten elektronischen Kommunikationsmitteln oder deren Benutzung auf dem Platz wirkt störend und ist rücksichtslos. Stellt die Spielleitung eine schwerwiegende Störung des Spielbetriebs durch die Benutzung eines solchen Gerätes durch einen Spieler oder Caddie fest, kann sie diese Störung als schwerwiegenden Verstoß
gegen die Etikette bewerten und eine Disqualifikation aussprechen. (Ausnahmen: 1. Bei medizinischen Notfällen über Handy Hilfe anfordern 2. Spielleitungsaufgaben)

19. Beförderung
Spieler müssen zu jeder Zeit während der festgesetzten Runde zu Fuß gehen, es sei denn die Spielleitung hat eine Ausnahmegenehmigung erteilt.
Strafe für Verstoß gegen die Wettspielbedingung:

  • Lochspiel – Am Ende des Lochs, bei dem der Verstoß festgestellt wurde, muss der Stand des Lochspiels berichtigt werden; dabei wird für jedes Loch, bei dem ein Verstoß stattfand, ein Loch abgezogen, höchstens jedoch zwei Löcher pro Runde.
  • Zählspiel – Zwei Schläge für jedes Loch, bei dem ein Verstoß stattfand, höchstens jedoch vier Schläge pro Runde.

Im Falle eines Verstoßes zwischen dem Spielen von zwei Löchern wirkt sich die Strafe auf das nächste Loch aus.
Loch- oder Zählspiel – Das Nutzen eines nicht erlaubten Beförderungsmittels muss unmittelbar nach Erkennen des Verstoßes eingestellt werden. Andernfalls wird der Spieler disqualifiziert.

20. Regelentscheidung durch Spielleitung und Ende des Wettspiels
Die Spielleitung entscheidet über strittige Fälle nach Regel 34-3. Bei Beanstandungen im Lochspiel gilt Regel 34-1.a. Das Wettspiel ist mit der Siegerehrung bzw. mit dem Aushang der vollständigen Ergebnisliste offiziell beendet.

 

 

Extra Day Scores (EDS) - vorgabenwirksame Privatkunden

AUSSCHREIBUNG

Spielberechtigung:
EDS können nur von Mitgliedern des Golfclubs Hochstatt in Gruppen von mindestens 3 Spielerinnen und/oder Spielern über 9 (einmal am Tag) oder 18 Löcher gespielt werden. Spieler der DGV-Vorgabenklassen 2, 3, 4, 5 und 6 können eine beliebige Anzahl von EDS als vorgabenwirksam einreichen. Spieler der Vorgabenklasse 1 können keine EDS einreichen.
Die erstmalige Erspielung einer DGV-Stammvorgabe der Klasse 5 kann jedoch nur in einem vorgabenwirksamen Wettspiel auf dem Platz des GC Hochstatt erfolgen.

Anmeldung:
Jede EDS-Runde ist vorher im Service Center anzumelden – Tel. 07326-5649
Die Anmeldung muss folgende Einzelheiten berücksichtigen:
Datum der Runde, Anzahl der Löcher, Name des Spielers, Name und Vorgabe des Zählers.

Spielform:
Einzelzählspiel nach Stableford über 9 oder 18 Löcher

Zähler:
Der Zähler muss mindestens DGV-Stammvorgabe 36,0 oder besser haben und dem Vorgabenausschuss bekannt und von diesem akzeptiert sein.

Nenngebühr:
Eine Nenngebühr von € 14,- muss für jede (9 und 18 Löcher) angemeldete EDS-Runde entrichtet werden und mit der Zählkarte abgegeben werden.

Abschläge und Plätze:
EDS-Runden können nur von den  Abschlägen Gelb (Herren) und Rot (Damen) gespielt werden. EDS-Runden über 9 Löcher müssen abwechselnd auf den Löchern 1 - 9 und 10 - 18 gespielt werden (Festlegung nach Vorgabenstammblatt durch die SL).

Termine:
Jeden Mittwoch, Freitag, Samstag und Sonntag von Mai bis Oktober für Spieler der DGV-Klassen 2-6 (4,5 bis 54), sofern an diesem Tag kein Turnier statt findet, zu dem der Spieler zugelassen wäre. Ist der Spieler nicht zu einem Turnier zugelassen, so kann er an einem Turniertag eine EDS-Runde anmelden, wenn dies organisatorisch möglich ist.

Abgabe der Karte:
Die Zählkarte ist unverzüglich nach Beendigung der EDS-Runde abzugeben, nachdem sie der Zähler unterschrieben und der Spieler sie gegengezeichnet hat. Sie ist im Service Center abzugeben oder im Clubhaus in den dafür vorgesehenen Kasten in einem Umschlag mit dem Nenngeld einzuwerfen (nur wenn das Service Center geschlossen ist).

Spielleitung:
Egon Maier, Hadwig Allwißner und Eugen Prietz
Diese Mitglieder des Vorgabenausschusses sind für die ordungsgemäße Durchführung der EDS-Runden verantwortlich.

Änderungen der Ausschreibung sind in begründeten Fällen zulässig. Für EDS-Runden gelten die Regularien des DGV-Vorgabensystems (Abschn. 4, Pt.17, 17.1-6). EDS-Runden haben kein Vorrecht auf dem Platz.

Platzregeln

  1. Ausgrenzen (Regel 27)
    sind durch weiße Pfosten gekennzeichnet.

  2. Wasserhindernisse (Regel 26)
    sind durch gelbe, seitliche Wasserhindernisse durch rote Pfosten oder Linien gekennzeichnet. Geschütztes Biotop; Spielen nicht gestattet.
    Ist der Ball im Wasserhindernis vor Grün 9, welches mit gelben Pfählen mit grüner Farbe am Kopfende als geschütztes Biotop gekennzeichnet ist oder ist es bekannt oder so gut wie sicher, dass der Ball darin verloren ist, so muss der Spieler nach Regel 26-1 verfahren.
    Wird der Stand oder Raum des beabsichtigten Schwungs durch das Biotop behindert bei einem Schlag nach einem außerhalb des Biotops liegenden Balles, so muss der dem Ball nächstgelegene Punkt auf dem Platz festgestellt werden, der (a) nicht näher zum Loch liegt, (b) die Behinderung durch den Umstand ausschließt und (c) sich nicht in einem Hindernis oder auf einem Grün befindet. Der Spieler muss den Ball aufnehmen und ihn straflos innerhalb einer Schlägerlänge von dem so festgestellten Punkt auf einem Teil des Platzes fallen lassen, der die Voraussetzungen nach (a), (b) und (c) erfüllt.

  3. Ungewöhnlich beschaffener Boden (Regel 25)
    1. Boden in Ausbesserung, von dem nicht gespielt werden darf, ist gekennzeichnet durch blaue Pfähle. Es muss Erleichterung nach Regel 25-1 in Anspruch genommen werden. Boden in Ausbesserung, von dem gespielt werden darf, ist gekennzeichnet durch weiße Linien.
    2. Ein Ameisenhügel ist Boden in Ausbesserung, von dem Erleichterung nach Regel 25-1 in Anspruch genommen werden muss. (Regel 33-8a; Decision 33-8/22)
    3. Bei Behinderung der Standposition durch Loch, Aufgeworfenes oder Laufweg eines Erdgänge grabenden Tieres (ausgenommen Kaninchenröhren, Fuchsbauten, Maulwurfshügel) ist Erleichterung untersagt. (Regel 25-1a, Anmerkung)

  4. Hemmnisse (Regel 24)
    1. Bewegliche Hemmnisse (Regel 24-1)
      sind zusätzlich Steine im Bunker, leicht entfernbare Markierungspflöcke und Schilder
    2. Unbewegliche Hemmnisse (Regel 24-2)
      Alle Teile der Bewässerungsanlage, Blitzschutzhütten, Masten, der Albvereinsweg zwischen dem Kreuz bei Grün 2 und der Blitzschutzhütte bei Grün 8 und alle Wege mit Rindenmulch und ihre Begrenzungen.
    3. Schutz junger Bäume
      Behindert ein junger Baum, welcher angepflockt oder durch Verbissschutz gekennzeichnet ist, die Standposition oder den Raum des beabsichtigten Schwunges, so muss der Ball straflos aufgenommen und Erleichterung nach Regel 24-2b in Anspruch genommen werden. Dabei darf der aufgenommene Ball gereinigt werden.

  5. Hochspannungsleitung an Loch 10
    Trifft ein Ball die Hochspannungsleitung oder den Masten an Loch 10, so muss der Spieler den Schlag ignorieren, den Ball aufgeben und einen anderen Ball in Übereinstimmung mit Regel 20-5 so nahe der Stelle spielen, wo der ursprüngliche Ball zuletzt gespielt worden war. (Decision 33-8/13)

Strafe bei Verstoß gegen die Platzregeln: Lochspiel = Lochverlust Zählspiel = zwei Strafschläge

Bei Verstoß gegen das Betretungsverbot des behördlich angeordneten Biotops an Loch 9 muss mit vereinsrechtlichen Maßnahmen gerechnet werden.

Bitte beachten Sie die allgemeinen Wettspielbedingungen sowie jahreszeitlich bedingte Platzregeln im Aushang des Clubhauses.

PDF-Download: Wettspielbedingungen
Golfclub Hochstatt